5.09.2009


Zur Schutzimpfung gegen

Diphtherie, Wundstarrkrampf und Kinderlähmung


Die Schutzimpfungen gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus) und Kinder-lähmung (Poliomyelitis) können ab dem sechsten Lebensjahr mit einem Kombinationsimpfstoff (Td/IPV) als Dreifachimpfung durchgeführt werden. Selbst moderne Behandlungsmöglichkeiten können bei Ungeimpften die oft schwer-wiegenden Krankheitsverläufe und die Folgen von Diphtherie, Tetanus und Kinderlähmung nicht immer verhindern. Vor diesen Erkrankungen schützt nur die rechtzeitig durchgeführte Schutzimpfung.


DIPHTHERIE ist eine durch das Gift (Toxin) des Diphtheriebakteriums hervor-gerufene lebensbedrohende Krankheit, die vorwiegend durch Tröpfcheninfektion mit der Atemluft übertragen wird. Vor Einführung der Impfung war die als Rachen-, Kehlkopf-, Nasen- und Wunddiphtherie auftretende Infektion eine der gefürchtetsten Erkrankungen im Kinderalter, aber auch im Erwachsenenalter, an der viele starben oder einen Herzmuskelschaden erlitten. Eine hohe Impfbeteiligung hat die Diphtherie in Deutschland auf wenige Erkrankungen zurückgedrängt. Da Diphtherie jedoch weltweit, besonders in einigen osteuropäischen Ländern, weiterhin auftritt, ist die Gefahr der Einschleppung jederzeit gegeben.


WUNDSTARRKRAMPF
(Tetanus) ist eine lebensgefährliche Krankheit, die Menschen in jedem Alter bedrohen kann. Der vor allem im Erdreich und im Straßen-staub vorkommende Erreger kann durch Schnitt-, Riss-, Biss- oder Schürfwunden, auch kleinste so genannte Bagatellverletzungen, sowie bei sonstigen Schäden an der Hautoberfläche (offenes Ekzem, Verbrennungswunden, „offenes“ Bein) in die Haut gelangen, sich vermehren und das krankmachende Gift (Toxin) bilden. Muskel-krämpfe können bei Beteiligung der Atemmuskulatur zu Erstickungsanfällen führen. Die Sterblichkeit ungeimpfter Tetanuskranker liegt bei mehr als 30 Prozent.


Die KINDERLÄHMUNG (Poliomyelitis) ist eine Viruskrankheit, die zu Lähmungen der Arme, Beine, der Atmung und auch zum Tod des Erkrankten führen kann; die Erkrankung wird durch eine Infektion mit Polioviren hervorgerufen. Der Name Kinderlähmung ist irreführend, denn auch Erwachsene können erkranken. Die meisten Patienten behalten Restschäden und sind damit lebenslang behindert.

Bis zur Einführung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung erkrankten in Deutschland in jedem Jahr mehrere Tausend Menschen an einer Kinderlähmung, von denen mehrer Hundert starben. Seit Einführung der Schutzimpfung vor mehr als 35 Jahren gingen die Erkrankungszahlen ständig zurück und seit vielen Jahren werden keine oder nur sehr wenige Erkrankungen an Kinderlähmung beobachtet. Die meisten Erkrankungen wurden von ungeimpften Reisenden aus Ländern eingeschleppt, in denen die Poliomyelitis auch heute noch weit verbreitet ist (z.B. verschiedene Länder Asiens und Afrikas). Die aus diesen Ländern durch Urlauber eingeschleppten Krankheitserreger könnten sich in einer Bevölkerung, die nicht mehr gegen Kinderlähmung geimpft wird, sehr rasch ausbreiten und damit zu einem Wiederaufflackern der Erkrankung führen. Die Schutzimpfung gegen Kinderlähmung muss also auch heute und in naher Zukunft konsequent durchgeführt werden! Weltweit versucht man, die Polio durch systematische Impfungen auszurotten.


Der Impfstoff gegen Diphtherie, Tetanus und Kinderlähmung (Td-IPV) enthält als wesentliche Bestandteile unschädlich gemachte Gifte der Diphtherie- und Tetanus-Erreger sowie abgetötete Polioviren, die beim Impfling eine Immunität hervorrufen. Der Impfstoff wird gespritzt (normalerweise in den Oberarmmuskel oder tief unter die Haut).


Wer und wann soll geimpft werden?

Der Kombinationsimpfstoff Td-IPV ist für Impfungen ab dem sechsten Lebensjahr ge-eignet. Empfohlen wird er für die im Impfkalender vorgesehenen Auffrischimpfungen im 11. bis 18. Lebensjahr sowie für eventuell notwendige weitere Auffrischungs-impfungen (z.B. vor Fernreisen) im Erwachsenenalter. Er kann aber auch zur Grundimmunisierung bisher Ungeimpfter eingesetzt werden.

Zur Auffrischimpfung genügt in der Regel eine einmalige Injektion, zur Grund-immunisierung werden insgesamt drei Impfdosen verabreicht: zwei im Abstand von vier bis acht Wochen und eine dritte nach sechs bis zwölf Monaten. Die kombinierte Impfung gegen Tetanus, Diphtherie und Kinderlähmung kann gleichzeitig mit anderen Impfungen vorgenommen werden. Zeitabstände zu anderen Impfungen brauchen nicht eingehalten zu werden. Wenn man einen Impftermin verpasst hat, kann die Impfung problemlos später nachgeholt werden.


Wer soll nicht geimpft werden?

Wer an einer akuten, behandlungsbedürftigen Krankheit mit Fieber leidet, soll nicht geimpft werden. Wenn nach einer früheren Impfung gegen Tetanus und/oder Diphtherie (einzeln oder in Kombination mit Impfungen gegen andere Krankheiten) Krankheitssymptome aufgetreten waren, sollten Sie darauf hinweisen, ebenso bei Vorliegen von chronischen Krankheiten.

Impfungen während der Stillzeit sind möglich, während einer Schwangerschaft werden grundsätzlich nur zu diesem Zeitpunkt wirklich notwendige Impfungen durchgeführt.


Mögliche Reaktionen nach der Impfung

In den ersten 48 Stunden nach der Impfung kann es bei bis zu 20 % der Patienten an der Impfstelle zu Rötung, Schwellung und leichten Schmerzen kommen, die oft ein bis zwei Tage anhalten. Außerdem kann es in seltenen Fällen (etwa 1 % zu einer leichten Temperaturerhöhung mit Abgeschlagenheit und Muskel- und Gelenk-schmerzen sowie Magen-Darmbeschwerden kommen. Die Symptome gehen meist rasch und ohne Folgen vorbei.

Sehr selten kann eine Überempfindlichkeitsreaktion auf Bestandteile des Impfstoffs in Form von Nesselfieber und anderen, auch schweren, allergischen Erscheinungen auftreten, die nach kurzer Zeit wieder abklingen. Noch seltener kann es zu Nervenerkrankungen kommen.


Insgesamt ist das Risiko von Nebenwirkungen aber viel niedriger als das der Krankheit, gegen die geimpft wird.

 

 

 
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