![]()
|
5.09.2009
Hepatitis A und B
Die Übertragung des Hepatitis-B-Virus (HBV) erfolgt durch Blut oder Körperflüssigkeiten eines infizierten Menschen (z.B. beim Geschlechtsverkehr). Etwa einer von 100 Hepatitis-B-Kranken stirbt an der akuten Krankheit, bei etwa 10 von 100 wird die Infektion chronisch, bei ihnen verbleibt das Virus im Körper und kann zu schweren Leberschäden führen. Das Virus kann auch ohne Anzeichen einer Erkrankung zu einer chronischen Infektion des Menschen führen. Chronisch Infizierte sind eine besonders wichtige Infektionsquelle für ihre Umgebung. In Deutschland sind etwa 0,3 bis 0,8 % der Bevölkerung mit HBV infiziert, in einigen Ländern – z.B. in Afrika und Asien – ist die Häufigkeit chronischer Virusträger wesentlich höher. Eine spezifische Behandlung der Hepatitis A ist nicht verfügbar, gegen Hepatitis B gibt es nur mäßig wirksame Medikamente. Antibiotika wirken nicht. Der einzige Schutz besteht in einer rechtzeitig durchgeführten vorbeugenden Schutzimpfung.
Die Krankenkassen übernehmen bei unter 18jährigen die Kosten für die Hepatitis-B-Impfung. Meist werden inzwischen schon die Säuglinge geimpft, aber die Impfung kann jederzeit nachgeholt werden. Für Fernreisen wird meist nur die Hepatitis-A-Impfung empfohlen, außer bei lang-fristigem oder engem Sozialkontakt Die Kosten für Impfstoff, Beratung und Impfung sind hier keine generellen Kassenleistungen.
Die Simultanimpfung wird vor allem chronisch Leberkranken empfohlen – hier übernimmt die Kasse die Kosten. Es gibt einen Impfstoff für Erwachsene und einen für Kinder (ab dem zweiten bis zum vollendeten 15. Lebensjahr). Für eine vollständige Durchimpfung gegen Hepatitis B werden drei Impfungen benötigt. Gegen Hepatitis A reicht eine Impfung vor der Reise – für einen Dauerschutz sollt nach ½ bis 1 Jahr noch einmal geimpft werden. Der Impfstoff wird gespritzt (meist in den Oberarm-Muskel, selten unter die Haut).
Eine Blut-Kontrolle, ob die Impfung wirksam ist, wird nur bei Menschen mit beruflichem Risiko empfohlen.
Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber leidet, sollte nicht geimpft werden; die Impfung kann nachgeholt werden, so bald die Krankheitssymptome abgeklungen sind. Nicht geimpft werden sollten auch Personen mit bekannter Überempfindlichkeit gegen einen Bestandteil des Impfstoffes. In der Schwangerschaft und Stillzeit sollte nur bei eindeutigem aktuellem Infektionsrisiko geimpft werden. Bei der Impfung von Personen mit beeinträchtigtem Immunsystem (z.B. Nieren-kranke, Krebspatienten, Patienten mit angeborener und erworbener Immun-schwäche) kann die Ausbildung des Impfschutzes unzureichend sein oder ausbleiben. Eine Nachuntersuchung des Blutes auf Antikörper ist in diesen Fällen empfehlenswert.
Bei einem von 10 bis 100 Geimpften kommt es an der Impfstelle vorübergehend zu einer Rötung, Schwellung, zu leichten Schmerzen und Juckreiz. Auch die selten nach der Impfung beobachteten grippeähnlichen Symptome, wie z.B. Müdigkeit, Abge-schlagenheit, Kopfschmerzen oder Fieber, halten nur kurz an. Selten wurden Gelenkschmerzen und -schwellungen beobachtet, die meistens nur vorübergehend bestehen, in seltenen Fällen aber auch mehrere Tage anhalten können. Der Impfarm sollte für 24 Stunden möglichst geschont werden. Bei weniger als einem von 10.000 Geimpften können die Leberwerte ansteigen. Sehr selten kann es durch eine Überempfindlichkeit gegen den Impfstoff zu einem Nesselfieber oder anderen, auch schweren, allergischen Erscheinungen kommen, die nach kurzer Zeit wieder abklingen.
In Einzelfällen wurden in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung erstmals neurologische Störungen sowie Gerinnungsstörungen beobachtet. Bisher gibt es jedoch keinen Beleg dafür, dass diese nach der Impfung aufgetretenen Störungen ursächlich auf den Impfstoff zurückzuführen sind.
Wenn Sie dennoch irgendwelche ungewöhnlichen Krankheitserscheinungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Seitenanfang | |||||||||||||||||||||||||||||||||||