Im Rahmen der neu formulierten Heilmittel-Richtlinien sind Verord-nungen von Massage, Krankengymnastik, Ergotherapie und anderen physikalischen Anwendungen streng reglementiert und budgetiert.

Dabei wurde berücksichtigt, dass es nur relativ wenige „harte“ Kriterien gibt, an denen sich der Langzeiterfolg solcher Therapie-maßnahmen (insbesondere Massagen!) messen lässt.

Das Gesetz sah vor, dass Krankenkassen Langfristverordnungen stets genehmigen und somit die Kostenverantwortung übernehmen müssten. Die Kassen haben hierauf „großzügiger Weise“ verzichtet und somit den Schwarzen Peter an die Kassenärzte weitergereicht.

Da unsere Praxis bei entsprechenden Wirtschaftlichkeitsprüfungen deutlich oberhalb des Fachgruppendurchschnittes lag, mussten wir den die Richtgrößen überschreitenden Betrag prozentual zurückzahlen. Dies ist auf lange Sicht weder in der Sache noch betriebswirtschaftlich zu rechtfertigen, so dass wir die Buchstaben des Paragraphen in Zukunft noch richtliniengetreuer umsetzen werden. In diesem Zusammenhang haben wir nachfolgendes Schreiben verfasst und werden Langfristverordnungen grundsätzlich nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkassen vornehmen.

 

Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Ihr Praxisteam