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13.07.2010
Sehr geehrte Patienten, sicherlich wundern Sie sich, dass Sie wiederholt nicht Ihr alt bekanntes Arzneimittel erhalten haben, sondern ein Präparat mit dem gleichen Wirkstoff. Aber keine Angst – der Wirkstoff und die Zusammensetzung sind wichtig, nicht der Bekanntheitsgrad oder der Name eines Medikamentes. Außerdem haben sie den Vorteil, dass nur noch in wenigen Fällen die gesetzliche Zuzahlung von Ihnen zu leisten ist. Lassen Sie uns den Hintergrund erläutern, warum dies so ist: Seit einigen Jahren ist es gesetzlich möglich, dass die Krankenkassen so ge-nannte Rabattverträge direkt mit pharmazeutischen Herstellern schließen. Dabei sollen, bei gleicher und geprüfter Qualität, Wirtschaft-lichkeitsreserven der Pharmaunternehmen ausgeschöpft werden, die dann als Rabatt den Krankenkassen – und damit auch den Patienten zugute kommen. Rabattarzneimittel haben also nichts mit Billig-Arzneimitteln zu tun. Sie stärken die Zusammenarbeit zwischen den pharmazeutischen Herstellern, den Entwicklern der heutigen und zukünftigen Medikamente, und den Krankenkassen. Zugleich sichern Sie dem Patienten eine adäquate Arzneimitteltherapie. Haben Sie Vertrauen in die Verordnung unserer Praxis und die Beratungsleistung Ihrer Apotheke! Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Praxisteam
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